Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 30.09. verlängert


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 21.06.2021 / 13:45


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung um 3 Monate bis zum 30. September verlängert.


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Versicherte können also bei leichten Atemwegserkrankungen bis Ende September die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nutzen. Die Verlängerung wird damit begründet, dass trotz der sinkenden Infektionszahlen bundesweit immer noch ein relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist, das nach wie vor Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nötig mache. Ärzte können
  • bis zu sieben Kalendertagen krankschreiben und/oder
  • für weitere sieben Tage eine Folgebescheinigung ausstellen,
  • müssen sich aber durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen
  • und prüfen, ob ggf. eine körperliche Untersuchung nötig ist.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung sollten Versicherte bei typischen Symptomen, nach Kontakt mit Patienten oder unklaren Symptomen vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt mit der Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Lesen Sie zum Thema auch unseren ergänzenden Artikel <link https: www.farbe.de mitgliederportal nachrichten betriebsfuehrung-recht nachricht artikel arbeitsgerichts-urteil-zur-online-krankschreibung-ohne-arztbesuch _blank external-link-new-window>"Urteil zur „Online-Krankschreibung“ ohne Arztbesuch" von heute.  Die Pressemitteilung und Begründung der G-BA <link https: www.g-ba.de downloads _blank external-link-new-window>finden Sie hier.

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