Der ZDH und andere Spitzenorganisationen haben eine Pflicht zu betrieblichen Coronatests abgewehrt,
appellieren aber unter dem Motto „Wir testen, damit alle gesund bleiben“ an alle Betriebe, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten – ob Selbst- oder Schnelltests.
Hygieneregeln und das Impfen sind zwei Punkte der Coronabekämpfung. Noch wichtiger aber: Bis jede/r Bundesdeutsche sein/ihr Impfangebot erhält, gilt:
Je mehr getestet wird, umso eher können Coronafälle aufgedeckt und Infektionsketten unterbunden werden. Sie dürfen anbieten:
Schnelltests (<link https: antigentest.bfarm.de ords _blank>-> Liste zugelassener Tests)- dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden
- können im Betrieb oder kommunalen/gewerblichen Testzentren durchgeführt werden
Selbsttests (<link https: www.bfarm.de de medizinprodukte antigentests _node.html _blank>-> Liste zugelassener Tests)- können selbst durchgeführt werden
(keine Proben aus dem tiefen, sondern vorderen Rachen-/Nasenraum) - auch Spuck-, Lolly- und Gurgellösungen sind teilweise zugelassen
Bezug von Tests
Sie können die Tests über Apotheken oder den Vertrieb von Medizinbedarf sowie Händlern beziehen.
Der ZDH wird seinen Mitarbeiter*innen solche Tests anbieten
und bittet alle Handwerksbetriebe, es im eigenen Betrieb ebenso zu tun.Wenn Sie ins Detail gehen möchten:
<link https: www.zdh.de service fuer-betriebe corona-wir-testen _blank>Unterseite des ZDH
<link https: www.zdh.de fileadmin user_upload _relaunch presse _blank>Gemeinsamer Appell an Unternehmen und Betriebe (09.03.2021)
<link https: www.zdh.de fileadmin user_upload _relaunch soziale_sicherung zdh_faq_teststrategie_betriebe.pdf _blank>Umgang mit Coronatests in den Betrieben in Betrieben (FAQ)
<link https: www.zdh.de fileadmin user_upload _relaunch soziale_sicherung formular_einwilligungserklaerung_testung.docx _blank>Einwilligungserklärung und Datenschutzhinweis