Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht (Förderzeitraum September bis Dezember 2020)


Von:  LIV Hessen / A. Kühnl / 05.11.2020 / 09:54


Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Diese Förderung wurde für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet.


  • Quelle: BMF
Die Zugangsbedingungen wurden zudem vereinfacht. Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler mussten im Zuge der Coronakrise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Diesen Unternehmen hilft der Bund mit der Corona-Überbrückungshilfe mit direkten Zuschüssen zu betrieblichen Fixkosten. Dafür stellt er im Rahmen seines umfassenden Konjunkturprogramms insgesamt rund 25 Milliarden <link https: www.bundesfinanzministerium.de content de glossareintraege e _blank>Euro bereit. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet. Die Bundesregierung hat diese Hilfen für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und dabei den Zugang erleichtert und die Hilfen erweitert. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“Zweite Phase

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (Förderzeitraum September bis Dezember 2020). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht. Das 30-seitige Informationsblatt finden Sie als Anlage dem Pigment beigefügt. Wichtige Fragen, von „Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe?“ „Wie viel Corona-Überbrückungshilfe wird gezahlt und wie läuft der Prozess?“ bis hin zu allgemeinen Fragen und Sonderfällen werden umfangreich beantwortet.   Weitere Informationen finden Sie in den beigefügter Anlagen.

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