Fahrzeuglackierer
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Gedruckt am Montag, den 18. März 2024
Die fachliche Zuordnung jedes Gewerks innerhalb des Gesamthandwerks regelt in Deutschland die Handwerksordnung (HWO). Das Maler- und Lackiererhandwerk findet man in Nr. 10 der Anlage A. Damit gehören Maler und Lackierer zu den 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufen, bei denen erst der Meisterbrief zum Führen eines Betriebes berechtigt.
Die Expertise in der professionellen Beschichtung von Oberflächen verbindet Maler, Lackierer und Fahrzeuglackierer. Viele Unternehmen bieten sowohl Maler- als auch Lackierarbeiten, die Fahrzeuglackierung und auch Unfallreparatur an. Die Zusammengehörigkeit ist also mehr als nur Tradition.
Fahrzeuglackierer sind Mitglieder in den Innungen, Landesinnungsverbänden und dem Bundesverband. Um ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, haben sich die Fahrzeuglackierer-Fachgruppen auf Ebene des Bundesverbandes in der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) zusammengeschlossen.
Die BFL vertritt die Interessen der Fachbetriebe für Fahrzeuglackierung
Durch die Mitgliedschaft bspw. in der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung, dem Technischen Beirat Audatex, dem DAT-Beirat, beim kraftfahrttechnischen Institut (KTI) sowie in Sachverständigenorganisationen und Berufsgenossenschaften, hat die BFL direkt Einfluss auf das Branchengeschehen.
Unterstützt wird ihre Arbeit durch das angeschlossene Institut für Fahrzeuglackierung (IFL) und die Gesellschaft für Fahrzeuglackierung (GFL):
Bild: iStock / loraks
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