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Fahrzeuglackierer im Handwerk und der Fachorganisation
Die fachliche Zuordnung jedes Gewerks innerhalb des Gesamthandwerks regelt in Deutschland die Handwerksordnung (HWO). Das Maler- und Lackiererhandwerk findet man in Nr. 10 der Anlage A. Damit gehören Maler und Lackierer zu den 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufen, bei denen erst der Meisterbrief zum Führen eines Betriebes berechtigt.
Die Expertise in der professionellen Beschichtung von Oberflächen verbindet Maler, Lackierer und Fahrzeuglackierer. Viele Unternehmen bieten sowohl Maler- und Lackierarbeiten und in Kombination auch Fahrzeuglackierarbeiten einschließlich der Unfallreparatur an.Die Zusammengehörigkeit ist also mehr als nur Tradition.
Fahrzeuglackierer sind Mitglieder in den Innungen, Landesinnungsverbänden und dem Bundesverband. Um ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, haben sich die Fahrzeuglackierer in der Landesfachgruppen der jeweiligen Bundesländer zusammengeschlossen.
Der Bundesverband Fahrzeuglackierer vertritt die Interessen der Fachbetriebe für Fahrzeuglackierung
- gegenüber Politik und Behörden,
- bei Gesetzgebungs- und Normierungsverfahren.
- aber auch gegenüber Versicherungen sowie in rechtlichen und
- betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen.
Durch Mitgliedschaften in der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung im Allianz Zentrum für Technik, der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V., dem Technischen Beirat Audatex, dem DAT-Beirat, beim kraftfahrttechnischen Institut (KTI) sowie in Sachverständigenorganisationen und Berufsgenossenschaften, nimmt der BFL direkten Einfluss auf das Branchengeschehen.
