Asbest & die neue Gefahrstoffverordnung 2024

Zum 5. Dezember 2024 ist in Deutschland eine novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Diese bringt wichtige Änderungen, insbesondere für Arbeiten in Gebäuden mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, mit sich. Maler- und Lackiererbetriebe müssen ihre Arbeitsweise entsprechend anpassen, um Gesundheitsschäden zu vermeiden und ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen.

Die erneute Anpassung vom 17. Dezember 2025 wurde durch die Umsetzung der geänderten EU- Asbestrichtlinie in nationales Recht erforderlich. Wesentliche Änderungen sind die Einführung einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten auch im niedrigen und mittleren Risiko und erweiterte Angaben zu den Beschäftigten, die im Rahmen der Anzeige von Asbestarbeiten an die Behörde notwendig werden.

In diesem Dossier erfahren Sie alles rund um das Thema Asbest und Gefahrstoffe. Darüber hinaus haben wir für Sie eine Liste mit wichtigen Informationen, Merkblättern und Broschüren zusammengestellt.

Weiterführende Informationen

Neue Branchenlösung zu Elektroinstallationsarbeiten rund um Arbeitsschutz für Staub und Asbest (2026)

Tätigkeiten für das E-Handwerk, wie Bohren, Stemmen, Mauernutfräsen, die auch im Malerbetrieb anfallen können, werden in dieser Übergangslösung nach dem Stand der Technik beschrieben, sodass rechtsicher gearbeitet werden kann. Die Branchenlösung zu Elektroinstallationsarbeiten ist eine Übergangslösung, bis das entsprechende Regelwerk für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) veröffentlicht wird. Sie beschreibt – ganz neu – Schutzmaßnahmen zum Schlitzen mit Mauernutfräsen an asbesthaltigen Untergründen.

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Maler- und Lackierer-Information: Gefahrstoffverordnung 2025

Die erneute Anpassung der Gefahrstoffverordnung vom 17. Dezember 2025 wurde durch die Umsetzung der geänderten EU- Asbestrichtlinie Richtlinie (EU) 2023/2668 in nationales Recht erforderlich. Welche wesentlichen Änderungen auf Maler- und Lackiererbetriebe zukommen, hat der Bundeserband Farbe Gestaltung Bautenschutz in seiner Informationsbroschüre zusammengefasst.

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Neue Gefahrstoffverordnung: Handlungsanweisung für Maler- und Lackiererbetriebe

Im täglichen Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest stehen Betriebe regelmäßig vor komplexen rechtlichen und technischen Herausforderungen. Um Ihnen eine sichere Durchführung und eine rechtssichere Kalkulation Ihrer Leistungen zu erleichtern, hat der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz speziell für das Maler- und Lackiererhandwerk eine praxisorientierte Broschüre entwickelt.

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Mitwirkung und Erkundung nach der Gefahrstoffverordnung (2025)

Im Informationsblatt "Mitwirkung und Erkundung nach der Gefahrstoffverordnung" erfahren Sie alles rund um die Informationspflichten zu Asbest in älteren Gebäuden – von der Bringschuld des Kunden und Holschuld des Unternehmers.

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Überleitungshilfe zur TRGS 519 (2024)

Im Informationsblatt "Risikokonzept und Sachkundenachweis" erfahren Sie alles rund um die Anpassungen der TRGS 519 an die Gefahrstoffverordnung 2024.

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Informationsblatt für Kunden zum Thema Asbest

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat ein kurzes Informationsblatt erstellt, das Kunden vor Renovierungsarbeiten in älteren Gebäuden bezüglich Asbest sensibilisiert.

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Kundenabfrage "Asbest" für Betriebe (2025)

Mit der Kundenabfrage "Asbest" können Sie das Baujahr des Gebäudes bei Ihrem Kunden vor dem Beginn der Arbeiten in Erfahrung bringen.

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Leitfaden "Asbest beim Bauen im Bestand"

Die BG BAU hat den Leitfaden "Asbest beim Bauen im Bestand" für handwerksnahe Tätigkeiten herausgegeben. Der vollständige Leitfade kann auf der Seite der BG BAU kostenlos heruntergeladen werden. 

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Leitfaden "Asbest auf Baustellen"

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat den Praxisleitfaden für Bau- und Ausbauunternehmen "Asbest auf Baustellen" herausgebracht. 

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Zusammen gegen Asbest - Informationsseite der BG BAU

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine Informationsseite, auf der viele für Verbraucher und Gebäudeeigentümer relevante Fragen beantwortet werden.

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Asbestinformation der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale hat eine umfangreiche Informationsseite zum Thema Asbest für Verbraucher erstellt.

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