Neue Informationsplattform zu Titandioxid

Titandioxidpulver ist als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen eingestuft – ist das Verarbeiten von Farben und Lacken mit Titandioxid gefährlich? 

Der Verband der Lack- und Druckfarbenindustrie und der Verband der Mineralfarbenindustrie haben eine neue Informationsplattform rund um Titandioxid ins Leben gerufen.  
Die Plattform https://forum-titandioxid.de/ informiert zur Eingangsfrage:

Nein, das Verarbeiten von Farben und Lacken birgt keine Gefahren, solange die üblichen Schutzmaßnahmen für Stäube und Spritznebel beachtet werden.

Das bedeutet, das für das Streichen mit Pinsel und Rolle keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn Farben gespritzt oder Lacke geschliffen werden, sind die ohnehin schon immer üblichen Schutzmaßnahmen (Absaugung oder Atemschutz) zu treffen. 
Auch andere Fragen, wie abfallrechtliche Konsequenzen oder die Auswirkung auf Umweltlabel für Farben oder der Einsatz von Titandioxid in Lebensmitteln (Verbot in Frankreich) werden diskutiert.
Die Plattform bietet zwar kein offenes Dialogforum, Fragen können aber gestellt werden und werden von Fachleuten beantwortet.

Hintergrund: 

Einstufung von Titandioxidstäuben als vermutlich krebserzeugend bestätigt

Am 30.01.2020 fand eine Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments zum Einspruch gegen die Einstufung von Titandioxid als Stoff mit „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen“ statt. Der Einspruch wurde mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt: 

Für Einspruch: 177, gegen Einspruch: 434, Enthaltungen: 39 

Somit wurde die Einstufung von Titandioxid offiziell bestätigt und nach Ablauf einer Ãœbergangsphase von 18 Monaten, also voraussichtlich ab Mitte 2021, wird diese wirksam. 

Die EU Kommission hatte im Herbst 2019 in einem geänderten Verfahren die Einstufung ohne Zustimmung der Mitglied­staaten durchgeführt. Diese Entscheidung fiel damit unabhängig von den zahlreichen fachlichen Einsprüchen, die im vergangenen Jahr dagegen eingebracht wurden. Im September hatten in einer Expertenanhörung (CARACAL) noch mehrere EU Länder die Einstufung abgelehnt. 

Keine Einstufung als „vermutlich krebserzeugend“ für flüssige Farben und Lacke

Die Einstufung als vermutlich krebserzeugend betrifft nur pulverförmiges Titandioxid in einer Teilchengröße kleiner 10 µm, das aufgrund seiner Größe tief in die Lunge vordringen kann. Bei diesen Pulvern gilt dann die folgende Kennzeichnung:

Flüssige Farben und Lacke sind von der Einstufung nur insofern betroffen, als Verpackungen mit dem neuen Gefahrenhinweis EUH 211: „Warnung! Beim Versprühen können sich gefährliche Tröpfchen bilden. Siehe Informationen des Herstellers. Beachten Sie die Sicherheitshinweise.“ versehen würden. Das Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr (GHS 08) müssen sie nicht tragen.

Dieser Warnhinweis gilt generell, auch für Verbraucherprodukte. Die Spritzverarbeitung ist im do-it-yourself Bereich eher unüblich, dennoch werden aktuell in Baumärkten zunehmend Spritzgeräte angeboten. Allerdings waren auch bei Baumarktfarben schon immer Hinweise unter „sonstige Gefahren“ im Sicherheitsdatenblatt wie: „Spritznebel nicht einatmen. Kombifilter A2/P2 verwenden.“ enthalten.

Was ist mit Schleifstäuben?

Wesentliches Argument in der Titandioxiddiskussion war, dass in Deutschland im Profibereich durch den allgemeinen Staubgrenzwert (ASGW) ausreichende Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Staubarmes Arbeiten schützt nicht nur vor vermutlich krebserzeugend eingestuften Titandioxidstäuben, sondern auch vor nachgewiesen krebserzeugenden Tätigkeiten mit Quarzstaub, der bei abrasiven Arbeiten (z. B. Schleifen) bei fast allen Baustellen anfällt.

Verbraucher sollten sich ebenfalls gegen (alle) Schleifstäube schützen. Entweder mit geeigneten abgesaugten Werkzeugen oder durch Atemschutzmasken (z.B. FFP2 Masken). Wenn kein geeignetes Werkzeug oder Schutzausrüstung zur Verfügung stehen, sollte bei größeren Vorhaben überlegt werden, einen Profi zu beauftragen.

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