Brandschutz
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Gedruckt am Montag, den 18. März 2024
Verklinkerte Fassaden sind unabhängig vom verwendeten Dämmstoff nichtbrennbar. Hochwärmedämmendes Mauerwerk mit einem mineralischen Putz ist ebenfalls nichtbrennbar.
Wird die Außenwand mit einer zusätzlichen Bekleidung (z. B. WDVS, Vorhangfassade) versehen, muss der Einzelfall betrachtet werden.
In Deutschland gibt es strenge Brandschutzanforderungen, die beim Neubau ebenso wie bei der Modernisierung von Gebäuden eingehalten werden müssen. Generell gilt: Je größer ein GeÂbäude ist und je mehr Menschen es nutzen, desto strenger sind die Anforderungen. Für Außenwände reichen sie von „normalentflammÂbar“ für Gebäude geringer Höhe, über „schwerentflammbar“ für Gebäude mittlerer Höhe, bis zu „nichtbrennbar“ für Hochhäuser.
Bei Wärmedämm-VerbundsysÂtemen werden brennbare oder nichtbrennbare Dämmstoffe einÂgesetzt. Entscheidend ist jedoch das Brandverhalten des GesamtsysÂtems und dessen Klassifizierung. Es gibt Wärmedämm-VerbundÂsysteme, die als „nichtbrennbar“ eingestuft sind, aber auch solche, die als „brennbar“ eingestuft sind. Mit Ausnahme von SonderÂbauten wie Hochhäusern spricht in der Regel nichts gegen den Einsatz brennbarer Baustoffe.
Wärmedämm-Verbundsysteme auf der Basis von Polystyrol, gehören zur Gruppe der brennbaren Baustoffe.Das Gleiche gilt für Wärmedämm-VerÂbundsysteme mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.
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