Bauteilanschlüsse bei Putz- und Trockenbauuntergründen werden häufig durch Trennschnitte oder Trennstreifen gezielt entkoppelt. Auch bei handwerklich fachgerechter Ausführung werden die an solchen Anschlüssen entstehenden sichtbaren Trennungen oder kontrollierten Abrisse von Auftraggebern nicht selten beanstandet. Die Überarbeitung dieser vermeintlich optisch störenden Bauteiltrennungen mit Dichtstoffen ist eine gängige Praxis, die oft im Nachhinein vom Auftraggeber gewünscht wird.
Das Merkblatt stellt heraus, dass diese oft anwandte und auch - gegebenenfalls mit Nacharbeiten - zu von Kunden akzeptierten Ergebnissen führende Praxis
nicht mit einer Fugenabdichtung einer zu planenden Fuge mit bekannten Bewegungen im Sinne der DIN18540 oder mit den Vorgaben des IVD-Merkblattes 16 (Anschlussfugen im Trockenbau, Ausführung 3.3.1) verwechselt werden darf und
eine optische Kaschierung ist, die mit potenziellen Nachteilen wie Rissbildungen und Verfärbungen einher gehen kann,
weshalb zur eigenen Absicherung bei Privatkunden eine entsprechende Beratung und bei externer Planung eine Bedenkenanmeldung erfolgen sollte.
Sie finden die Technische Information als Anlage beigefügt.

