Mögliche Vereinfachung bei den Schulungen zu Diisocyanaten in Aussicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat Leitlinien zu Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten für die Umsetzung in Deutschland herausgegeben. Hiernach können auch geeignete Personen in den Betrieben diese Schulungen durchführen.

 

Die BLAC ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde mit der Zielsetzung gegründet, einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.

Die vorliegenden Leitlinien ? Link bedeuten insbesondere für Betriebe mit mehreren betroffenen Mitarbeitern eine Vereinfachung, weil betriebsintern und mit eigenem Personal geschult werden könnte.

Nach der betreffenden EU-Richtlinie sind Schulungen von Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchzuführen. Wer diese Personen sein können, konkretisiert die BLAC Leitlinie:

Über relevantes Expertenwissen verfügen in Deutschland z. B.:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die die Anforderungen des § 7 ASiG erfüllen und deren sicherheitstechnische Fachkunde auch Tätigkeiten mit Diisocyanaten umfasst; 

Weitere bezüglich Diisocyanaten qualifizierte Personen, z. B.:

  • Sicherheitsingenieurinnen/-ingenieure, Sicherheitstechnikerinnen/-tech­niker, Sicherheitsmeister sowie Personen mit naturwissenschaftlichem Studium oder einer sonstigen Berufsausbildung, wenn sie über eine entsprechende Berufserfahrung bezüglich der sicheren Verwendung von Diisocyanaten und den Gesundheitsgefahren durch Diisocyanate verfügen,
  • Beschäftigte mit besonderen Kenntnissen und Berufserfahrung bezüglich der sicheren Verwendung von Diisocyanaten und den Gesundheitsgefahren durch Diisocyanate;
  • Betriebsärztinnen/Betriebsärzte, deren Fachkenntnisse sich auch auf Diisocyanate erstrecken

Damit können die Personen im Betrieb, die auch sonst die Gefahrstoffunterweisungen durchführen, ebenso Unterweisungen zu Diisocyanaten durchführen, wenn sie entsprechende Berufserfahrung haben.

Ausgebildete Maler- und Lackierer sind grundsätzlich mit reaktiven Beschichtungsstoffen vertraut, weil dies in der Ausbildung vermittelt wird.

MalerLackAusbV: ... berufsspezifische Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Gefahr- und Werkstoffen, insbesondere beim Mischen und Verarbeiten von Reaktionsbeschichtungsstoffen, anwenden 

Diese Tatsache wurde in der EU Richtlinie nicht berücksichtigt, weil entsprechende Berufsausbildungen nicht EU-weit existieren. 

Bisher werden Schulungen entweder als E-Learning Module oder Onlineschulungen angeboten (wir berichteten, s. u.), mit der BLAC-Leitlinie steht nun eine betriebsinterne Schulung mit eigenem Fachpersonal als Option zur Verfügung.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Leitlinie rechtlich nicht bindend ist, sie gibt jedoch eine Richtung für den Vollzug bei den Gewerbeaufsichtsämtern vor.