Der Restwert eines Fahrzeugs ist der Betrag, der für ein beschädigtes Auto erzielbar ist, wenn es nach einem Unfall verkauft wird. Hatte das Fahrzeug vor einem Unfall bspw. einen Wert von 20.000 Euro und kann es als Unfallwagen noch für 5.000 Euro verkauft werden, sind diese 5.000 Euro der Restwert.
Bei der Schadensabrechnung wird der Restwert vom ursprünglichen Fahrzeugwert abgezogen. In diesem Beispiel würden also nicht 20.000 Euro, sondern nur 20.000 Euro minus 5.000 Restwert = 15.000 Euro entschädigt.
Der Restwert ist von Bedeutung, weil die Versicherung nur den tatsächlichen Schaden ersetzen muss.
Der BGH hatte schon einmal einen Fall zum Thema entschieden und inzwischen seine Sichtweise bestätigt.


