Verlängerung Kurzarbeit bis Ende März 2022

(UPDATE 10.12.2021) Die Bundesregierung hatte bereits Ende August 2020 beschlossen, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld (KUG) auf maximal 24 Monate zu verlängern –  Durch Kurzlarbeitergeldverlängerungsverordnung vom 30. November 2021 und Beschlüsse des Bundestags vom 10. Dezember 2021 gelten die meisten der Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitsgeld (insb. erleichterter Zugangsvoraussetzungen, KUG-Aufstockung ab dem 4. Monat, maximale Bezugsdauer KUG bis 24 Monate) nunmehr über den 31.Dezember  2021 hinaus bis zum 31. März 2022. Informationen der Bundesregierung zur Verlängerung der verschiedenen Corona-bedingten Kurzarbeits-Regelungen finden Sie hier sowie in unserer Ãœbersicht "Kurzarbeitergeld (KUG) in der Corona-Pandemie" 

Betriebe, die bereits kurzarbeiten (oder dies vorhaben), aber bitte beachten: Die 100% Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Arbeitsagentur ist nach gegenwärtigem Stand nur bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Ab 1.Januar 2022 gibt es

  • nur noch eine Erstattung von 50%, wenn anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit durchgeführt werden oder
  • vom 01. Januar bis 31. März 2022 eine pauschale 50 % Erstattung (also auch dann, wenn keine Qualifizierungsmaßnahme stattfindet). 

(Stand: 10.12.2021, politische Änderungen vorbehalten). Das Handwerk fordert angesichts der aktuellen sich verschärfenden Pandemie-Situation eine Beibehaltung der vollen pauschalen 100% Erstattung. 

Zur Einführung von Kurzarbeit siehe unseren Artikel "Kurzarbeit im Betrieb einführen und bei Arbeitsagentur" anzeigen mit Hinweisen speziell für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Allgemeine Infos zur Kurzarbeit finden Sie u.a. auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und in einem ausführlichen FAQ der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

 

Kurzarbeit im Betrieb einführen und bei Arbeitsagentur anzeigen

(UPDATE 09.02.2021) Wie geht man bei Kurzarbeit vor? Wie wird das Formular der Arbeitsagentur von Maler- und Lackiererbetrieben ausgefüllt? Wir geben aktualisierte Hilfestellungen (mit Mustervereinbarung, Texthilfen und Links zu den aktuellen Formularen der Arbeitsagentur)

Update Mai 2020: Gesetzlich aufgestocktes Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit für Azubis? Geht das ?

Können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen? 

Zu Kurzarbeit hinzuverdienen? Kurzarbeitergeld aufstocken?

Welche Regeln gelten bei Nebenjobs während Kurzarbeit? Muss bzw. kann der Betrieb das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Mit UPDATE zu den Änderungen ab Mai 2020.

Kurzarbeit an Ostern oder Weihnachten. Wie ist das mit Feiertagen?

Wie werden Feiertage (z.B. Ostern), die in eine Kurzarbeitsphase fallen, gehandhabt? Kurzarbeitergeld? Lohnfortzahlung?

Urlaub und Kurzarbeit: Urlaubsplanung 2021

Vor Kurzarbeit im Betrieb ist Urlaub abzubauen. In der Corona-Pandemie beschränkte sich das auf den Resturlaub aus dem Vorjahr (2019). Doch wie sieht das 2021 aus? (UPDATE 15.1.2021)

Urlaub während Kurzarbeit? Ist das möglich?

Vor Einführung von Kurzarbeit im Betrieb ist Urlaub abzubauen. In der Corona-Krise beschränkt sich dies auf den Resturlaub aus dem Jahr 2019. Was aber ist mit Urlaub nach schon eingeführter Kurzarbeit? Einige Fragen rund um Urlaub und Kurzarbeit.

Behandlung von Kurzarbeit im Malerkassen-Verfahren (Link zur Malerkasse)

Was gilt bei Kurzarbeit im Urlaubskassen-Verfahren? Fallen bei Kurzarbeit Beiträge an? Gibt es zusätzliche Leistungen? Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen zur Handhabung von Kurzarbeit im Malerkassen-Verfahren die Service-Teams der Malerkasse.

Beratung zu Kurzarbeit

Die Malerkasse unterstützt darüberhinaus die Bundesagentur für Arbeit in ihren Anstrengungen zur Information und der raschen Bearbeitung der Anträge zum Kurzarbeitergeld. Nach einer Vereinbarung mit der Bundesagentur stehen die Betriebsberater der Malerkasse zur Beantwortung in allen Fragen zur Kurzarbeit und den Leistungen des Kurzarbeitergelds im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kurzarbeit und Insolvenz(geld) - Anweisung der Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Weisung herausgegeben, die das Verhältnis von Kurzarbeit in Zusammenhang mit der Anmeldung der Insolvenz klärt. Sollten Sie tatsächlich von Insolvenz bedroht sein: Setzen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater zusammen und analysieren Sie mit ihm zusammen die Weisung der Arbeitsagentur! Weitere Infos hier.

Kann auch "Grenzgängern" Kurzarbeitergeld gezahlt werden ?

Die Bundesagentur für Arbeit ändert ihre Rechtsanwendung: Auch Mitarbeiter, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln ("Grenzgänger"), können nunmehr Kurzarbeitergeld bekommen, wenn im Heimatland kein Verdienstausfall entschädigt wird. Weitere Infos hier.

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