Nachricht
https://www.farbe.de/unsere-themen/corona-infos/nachricht/artikel/weitere-hilfestellungen-zum-betrieblichen-infektionsschutz
Gedruckt am Freitag, den 26. April 2024
Die Regelungen durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz gelten seit 24. November 2021 und sind vorerst gültig bis 19 März 2022.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht verschärft. Neue Regelungen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz: 3G-Regel am Arbeitsplatz; Kontroll- und Dokumentationspflicht zur 3G-Regel durch den Arbeitgeber; Homeoffice-Pflicht.
Neue Negelungen:
Wichtige alte Regeln, die weiterhin gelten:
Offene Fragen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen → ausführlichen Online-Katalog der wichtigsten Fragen aufgestellt und beantwortet. Unser Partner Basiknet hat eine hilfreiche Checkliste sowie ein Faktenblatt zum Thema erstellt.
Redaktioneller Hinweis: Diese Informationen finden Interessenten in der angehängten Datei. Unsere älteren Artikel zum Thema finden sie ebenfalls unten verlinkt.
Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK