• GESCHICHTE BEWAHREN

    Historische Bauwerke sind wertvolle Zeugen unserer kulturellen Vergangenheit.

Bild: iStock / seen0001

 

Die Pflege und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude gehört zu einer der edelsten und anspruchsvollsten Aufgaben im Maler- und Lackiererhandwerk. Sie verbindet Architekturgeschichte und Bautradition mit dem Wissen um die Eigenschaften historischer Baustoffe, moderner Techniken und umweltverträglicher Werkstoffe. 


Durch Instandsetzungsarbeiten an historischen, denkmalgeschützten Bauwerken wurde in der Vergangenheit oft die Außenfront unsachgemäß verändert, bzw. "modernisiert". Heute gilt, die ursprüngliche Fassadengestaltung und –farbgebung wiederherzustellen.

Leider gibt es oft nur noch wenige Hinweise auf die ursprüngliche Gestaltung. In manchen Fällen hilft nur das Studium zeitgenössischer Baubeschreibungen. Problematisch kann das besonders bei Jugenstilbauten werden. Deren Fassaden wurden durch prächtig rankende Ornamente geschmückt und mit Keramik und farbig gestalteten Formelementen verziert. Auch wurden viele Jugendstilbauten aus Naturstein errichtet, dessen charakteristische Eigenfarbe auch bei der Renovierung grundsätzlich nicht verändert werden sollte.
In historischen Altstädten muss sich die neue Farbgebung in das bestehende Ensemble einpassen. Ãœbergänge zwischen sehr alten und später entstandenen Gebäudeteilen müssen harmonisch gestaltet werden. 

Das Ziel steht bei alldem fest: Durch schonende Verfahren, Eingriffe und Farbaufträge die historische Bausubstanz dauerhaft schützen. So sollen für historische Fachwerksbauten Farben und Lacke verwendet werden, die nicht Vergilben oder Verspröden. Darüber hinaus müssen sie fest auf dem Untergrund haften aber elastisch genug sein, um das "Arbeiten" der alten Gemäuer und die durch thermische Einflüsse hervorgerufenen Bewegungen auszugleichen. Feuchtigkeit, die im Wandaufbau entsteht, soll in Form von Wasserdampf gut ins Freie gelangen. Andererseits müssen diese Farben auch noch wasserabweisend sein, so dass auftreffender Schlagregen den Putz und das Mauerwerk nicht nachhaltig durchfeuchten kann.

Fachdatenbank des deutschen Handwerks zur Restaurierung und Denkmalpflege

Wer Kulturgut restaurieren lassen will, weiß, wie schwer es ist, die richtigen Handwerksbetriebe zu finden. Die online-Datenbank "Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege" präsentiert die ausgewiesenen Fachbetriebe mit ihrem Leistungs- und Erfahrungsspektrum.

Gelistet sind ausschließlich eingetragene Handwerkskammerbetriebe, welche die Aufträge mit qualifizierten Beschäftigten durchführen. Darüber hinaus erfüllen alle gelisteten Unternehmen zusätzliche Zulassungskriterien, die sie insbesondere für die Arbeit in Restaurierung und Denkmalpflege ausweisen. Ein Expertenbeirat überprüft diese Kriterien kontinuierlich und sorgt für die qualitative Weiterentwicklung der Datenbank.

Die Datenbank bietet eine kostenlose Recherche nach Handwerk, Region, spezifischen Leistungen, Fachgebieten und Zulassungskriterien der Restaurierungsbetriebe. Listen und Firmeneinträge sind als PDF speicherbar.

Es muss nicht immer ein Schloss sein

Nur etwa 10 Prozent des Gebäudebestandes ist mehr als 100 Jahre alt. Deshalb sind die „Joungtimer“ auch die Baudenkmäler von morgen – oder schon von heute. Erste Gebäude aus dem neuen Jahrtausend sind bereits unter Schutz gestellt. Es muss also nicht immer ein altes Gebäude sein, wenn man Baudenkmäler liebt.

Gebäude jüngeren Datums bergen oft nicht das Renovierungsrisiko wie ein 200-Jahre altes Bauwerk. Und manchmal ist es auch gerade der eher versteckte Charme, der ein neueres Gebäude interessant -und erschwinglich- macht.

Baudenkmäler und energetische Sanierung

Bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Häusern steht auch die Frage nach der Fassadendämmung im Raum. Wenn die  Fassade im Urzustand erhalten bleiben soll, bleibt die Innendämmung als Alternative.

Viele Hersteller haben in den vergangenen Jahren daran gearbeitet, bauphysikalisch unbedenkliche Systeme für die Innendämmung zu entwickeln, die auch in denkmalgeschützten Häusern zum Einsatz kommen können. Dazu gehören zum Beispiel Kalziumsilikat- oder Perliteplatten, die Feuchtigkeit in der Raumluft und im Bauteil regulieren können, so dass auch nach der Dämmung keine Probleme mit Schimmel zu befürchten sind.

Sogar für Fachwerkhäuser gibt es spezielle Systeme für die Innendämmung, bei denen die Dämmplatten mit einem Lehmkleber angebracht werden. Dieser kann anfallende Tauwasser-Feuchtigkeit binden und so dem Fachwerk eine zusätzliche Belastung mit Feuchtigkeit fast vollständig ersparen.

Für eine Außendämmung gibt es mittlerweile ebenfalls eine Reihe von individuellen Lösungen. Das setzt aber immer eine enge Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden voraus, ob und inwieweit das äußere Erscheinungsbild geändert werden kann. Viele Denkmalschutzbehörden sind in solchen Fragen viel offener als in der Vergangenheit.

Dämmmaßnahmen, egal ob als Innen- oder Außendämmung - erfordern immer den erfahrenen Fachbetrieb.

Denkmalabschreibungen: Steuerrechtlich interessant

Der Staat gewährt sehr großzügige Steuervorteile, wenn private Investoren denkmalgeschützte Gebäude sanieren. Der Grund liegt vor allem darin, dass die Immobilien auf diese Weise gepflegt werden. Alte und sehenswerte Gebäude bleiben so für die zukünftigen Generationen erhalten. Gleichzeitig muss der Staat selbst kein Geld investieren, um diese Denkmäler zu schützen.

Die Steuervorteile lassen sich dann besonders effektiv nutzen, wenn das Einkommen steigt. Das gilt vor allem für die kommenden zehn bis zwölf Jahre. Durch die kontinuierlichen Abschreibungen kann das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden. Auf diese Weise lässt sich die Einkommensteuerlast effektiv reduzieren. 

Je nachdem, ob ein denkmalgeschütztes Gebäude vermietet oder selbst genutzt wird beträgt die Abschreibungshöhe der Sanierungskosten 90-100%, die Abschreibungsdauer 10 bzw. 12 Jahre. Der Kaufpreis bleibt dagegen unberücksichtigt. Insoweit kann es sich eher lohnen, ein stark sanierungsbedürftiges Gebäude zu kaufen als ein bereits weitgehend fertig saniertes. Die Voraussetzung ist aber immer: es muss sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handeln. Wer an den Erwerb einer solchen Immobilie denkt, sollte sich vor dem Kauf mit der Denkmalschutzbehörde beraten, insbesondere wenn es um Erweiterung oder Umnutzung geht. Sicherlich nicht ein immer einfacher Weg, der aber den Eigentümer später mit einem Unikat belohnt, das sich sehen lassen kann. Und sich rechnet!

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