Mitarbeiter und Arbeitsrecht
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Gedruckt am Montag, den 18. März 2024
(18./19.11.2021) Bundestag und Bundesrat haben am 18./19. November 2021 einer neuen Version des Infektionsschutzgesetzes der Ampelparteien mehrheitlich zugestimmt. Welche neuen Regeln ab ca. Mitte KW 47 gelten, erläutert ein FAQ und ergänzendes Merkblatt.
(19.07.2021) Wie geht man mit Mitarbeitern um, die aus dem Urlaub im Ausland zurückkehren? Ein kurzes aktualisiertes Info-Merkblatt des LIV Bayern (2 Seiten) zu Fragerecht des Arbeitgebers, Rückkehr aus einem Risikogebiet, Bezahlung und Nachtesten finden Sie im Mitgliederportal/Service (Login notwendig), außerdem ein ausführliches Merkblatt des Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) zum Umgang mit Quarantänevorschriften.
(21.06.2021) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung um 3 Monate bis zum 30. September verlängert.
(07.05.2021) Die Auszahlung der "gesetzlichen" Coronaprämie ist mit einer anderen Gesetzesänderung vom 5. Mai bis 30. März 2022 verlängert.
(19.04.2021) Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss jetzt (bis vorerst 30.06.2021) jeder Betrieb seinen Mitarbeitenden regelmäßig Testangebote machen (ab 23.04.2021: mindestens 2 Tests pro Woche)
(14.01.2021) Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt nun, wann Einreisende aus dem Ausland dies anzeigen und einen aktuellen Test durchführen lassen müssen.
(14.01.2021) Eltern können das sogenannte Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn ein Kind unter 12 Jahren zuhause betreut werden muss, weil Kita, Kindergarten oder Schule geschlossen ist oder es keinen schulischen Präsenzunterricht gibt.Eltern können das sogenannte Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn ein Kind unter 12 Jahren zuhause betreut werden muss, weil Kita, Kindergarten oder Schule geschlossen ist oder es keinen schulischen Präsenzunterricht gibt.Informationen zur Ausweitung des sog. Kinderkrankengeldes
(14.12.2020) Die bundesweiten Eckpunkte und ein Musterschreiben, das Sie auf Firmenbriefbogen Ihren Mitarbeitern mitgeben können.
(23.11.2020) Seit letzter Woche gilt das angepasste Infektionsschutzgesetz mit zwei wichtigen Änderungen für Arbeitgeber*innen.
(16.11.2020) Wann soll bzw. darf der Mitarbeiter zu Hause bleiben? Wann muss er arbeiten kommen? Wann muss der Arbeitgeber Lohn (fort)zahlen? Was ist bei geschlossenen Schulen/Kitas? Das Arbeitsrecht ist nicht auf eine Pandemie wie Corona vorbereitet. Wir versuchen nach aktuellem Stand (ACHTUNG: Politik/Gesetzgeber kann weitere Änderungen beschließen!) die wichtigsten Fragen zu beantworten.
(25.05.2020) Eltern werden auch weiter finanÂziell unterÂstützt, wenn keine zumutÂbaren BetreuÂungsÂmögÂlichÂkeiten zur VerfüÂgung stehen und sie dadurch VerdienstÂausÂfälle haben.
(27.03.2020) Besteht Freistellungsanspruch? Lohnzahlungspflicht? Gibt es Hilfen des Staates?
(24.03.2020) Darf der Azubi zu Hause bleiben, wenn die Berufsschule geschlossen ist? Wo sollen von der Berufsschule gestellte Aufgaben erledigt werden? Muss die Azubi-Vergütung weiter gezahlt werden?
(25.03.2020) Mancher Betrieb denkt vielleicht darüber nach, die Coronakrise für eine Trennung von einem Mitarbeiter zu nutzen. Doch geht das überhaupt?
(24.04.2020) Der eine Innungsbetrieb leidet zurzeit unter Arbeitsmangel, weil Aufträge verschoben/storniert werden. Andere wissen teils kaum, wie sie ihre Aufträge abarbeiten können. Eine kurzfristige Unterstützung durch die sog. "Kollegenhilfe" kann hier von Nutzen sein.
(01.04.2020) Wie passen Coronavirus und Schlechtwetterkündigung (§ 46 RTV) zusammen? Wie soll der Betrieb reagieren, wenn ein Mitarbeiter jetzt eigentlich wiederkommen müsste?
(19.04.2021) Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss jetzt (bis vorerst 30.06.2021) jeder Betrieb seinen Mitarbeitenden regelmäßig Testangebote machen (ab 23.04.2021: mindestens 2 Tests pro Woche) / wichtigsten Fakten zusammengestellt in einem Merkblatt für Innungsbetriebe mit Musterinfos für das Angebot von Tests etc.
(16.03.2021) Appell zur Testung der Mitarbeiter in den Betrieben mit Links dazu und FAQ zum Umgang mit Corona-Tests in den Betrieben.
(02.12.2021) Für den betrieblichen Infektionsschutz müssen die Corona-Arbeitsschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz beachtet werden. Wir haben die wichtigsten Informationen, aktuelle Links und Checklisten zusammengestellt.
(16.09.2021) Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde hinsichtlich des Themas Schutzimpfungen aktualisiert. Sie gilt bis einschließlich 24. November.
(24.06.2021) Informationen zur den Änderungen (teilweisen "Lockerungen") in der ab 01. Juli 2021 geltenden Corona Arbeitsschutzverordnung.
(21.04.2021) Mit Gültigkeit bis zum 30.6.2021 wurde die Corona Arbeitsschutzverordnung vom Januar um 2 wesentliche Pflichten ergänzt: Ein betriebliches Hygienekonzept muss erstellt werden (seit 11.03.21) und es besteht ab 20.04.21 die Pflicht, Beschäftigten Corona-Tests anzubieten.
(09.02.2021) Die BG-BAU hat ihren aktualisierten Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft (Bau- und Ausbaugewerbe) veröffentlicht.
(27.01.2021) Informationen zur der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 27.01.2021 des Bundesarbeitsministeriums (gültig bis zunächst 15.03.2021, mittlerweile verlängert bis 30.04.2021) mit verschärften Anforderungen.
(08.10.2020) Arbeitgeber, die diesen Mindeststandard berücksichtigen, können davon ausgehen, dass sie die rechtlichen Vorgaben einhalten.
(23.03.2020) Vorlagen Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung zum Thema "Hygieneschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern“
(18.05.2020) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht - BG BAU hat eine Handlungshilfe für das Baugewerbe entwickelt
(20.08.2020) Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsschutzregel (branchenübergreifend) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Bundesgesetzblatt - Link zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
(06.05.2020) Wie sehen die Hygieneanforderungen für die Fahrt zur Baustelle aus?
(15.04.2020) Unsere Branche kann trotz Kontaktsperre und Ausgangsbeschränkungen arbeiten. Gleichzeitig werden stellen sich immer wieder Fragen zum optimalen Verhalten auf der Baustelle bzw. der Werkstatt. Hinweise und Links zu Plakaten und Unterlagen der BG BAU.
(03.04.2020) Während viele Beschäftigte im Moment von zuhause arbeiten, können Mitarbeiter unserer Branche nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Kunden*inne ist ein wirksamer Arbeitsschutz nötig. Hinweise und Handlungshilfen der BG Holz und Metall.
(30.04.2020) Hinweise zur sicheren (Wieder-)Aufnahme des Bildungsbetriebs in Bildungseinrichtungen, die Maßnahmen der beruflichen Aus-/Fortbildung und Umschulung durchführen.
(UPDATE 07.10.2021) Keine Entschädigung für Azubis? Was ist mit dem berüchtigten § 616 BGB? Ausgeschlossen oder nicht? Wo stelle ich den Antrag? - mit Anlagen zu den Anträgen auf Entschädigung nach IfSG, Links zu den zuständigen Stellen in Bayern - Das Bundesportal und Links andere Länder finden Sie weiter unten auf der Seite.
Bitte beachten Sie: Bund und Länder haben sich darauf geeinigt (Beschluss der Gesundheitsminister vom 22.09.2021), dass Ungeimpfte, die ein Impfangebot bekommen haben, d.h. die sich impfen lassen könnten - es aber nicht getan haben - spätestens ab dem 1. November 2021 keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz mehr erhalten (in einigen Bundesländern gilt dies bereits jetzt).
(UPDATE 10.03.2021) Entschädigung nach dem IfSG bei Kinderbetreuung mit Hinweisen, wann bzw. was nicht entschädigt wird (z.B. wenn der Mitarbeiter Überstunden oder Urlaub hätte abbauen können)
Hier finden Sie Links zu den Seiten der einzelnen Bundesländern mit den Stellen, die für Entschädigungen zum Verdienstausfall nach § 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Arbeitnehmer bzw. Selbstständige zuständig sind (bei behördlich angeordneten Tätigkeitsverboten oder Quarantänen, seit 30. März 2020 auch unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuung von Kindern unter 12 bei Schul-/Kita-Schließungen)
Weitere Links nach Bundesländern:
(07.05.2021) Die "gesetzliche" freiwillige Prämie kann noch bis 31. März 2022 ausgezahlt werden.
(18.12.2020) Die Frist für die Zahlung eines steuer- und abgabenfreien Corona-Bonus bis zu 1.500 € pro Arbeitnehmer wird bis 30.06.2021 verlängert.
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